AGB


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines

1.1 Diese „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“ (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen und Lieferungen, welche die Moonpunks GmbH Technologies GmbH gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) erbringen. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen.

1.2 Die AGB bilden mit den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit Moonpunks GmbH geschlossen wird.

1.3 Die AGB samt den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei Moonpunks GmbH zur Einsichtnahme bereit bzw. sind auf der Homepage von Moonpunks GmbH abrufbar.

1.4 Alle im Zusammenhang mit dem Projekt „Lumobag“ erhaltenen oder gesammelten Daten, werden an die noch zu gründende Lumobag GmbH (Wortlaut kann sich in folge noch ändern) weitergeleitet. Alle Daten werden danach von der Moonpunk GmbH nach Übergabe gelöscht.

 

  1. Umfang und Gültigkeit

2.1 Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

2.2 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind dann rechtsverbindlich, wenn der vom Auftraggeber erteilte Auftrag schriftlich, online oder per E-Mail bei Moonpunks GmbH eingelangt ist.

2.3 Aufträge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers hin schriftlich bestätigt.

2.4 Erfolgt die Annahme durch Moonpunks GmbH nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch Moonpunks GmbH, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen. Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts u.ä. gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs das Datum der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG oder § 11 FAGG.

 

  1. Vertragsparteien

3.1 Auftraggeber von Moonpunks GmbH können ausschließlich eine natürliche oder juristische Person sowie ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein.

3.2 Moonpunks GmbH ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen Dokumenten wie Lichtbildausweise und Meldezettel sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf Verlangen von Moonpunks GmbH eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle bekannt zu geben sowie eine Bankverbindung nachzuweisen.

3.3 Moonpunks GmbH ist berechtigt alle Angaben des Auftraggebers sowie dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen.

 

  1. Liefertermine

5.1 Moonpunks GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mind. 90-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Auch Moonpunks GmbH kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, behördliche Anordnungen, den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen oder sonstige, durch Moonpunks GmbH unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist Moonpunks GmbH nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet.

5.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern Moonpunks GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von seinem Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert wurde.

5.3 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von Moonpunks GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung, zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Moonpunks GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von Moonpunks GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Moonpunks GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

 

 

  1. Eigentumsrecht

6.1 Die gelieferte Hardware (Maschinen, Computer, Zubehörteile etc.) bzw. Software (von Moonpunks GmbH erstellte Programme, Programme von Dritten) bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von Moonpunks GmbH. Der Auftraggeber hat in dieser Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Zahlung gelten als ausgeschlossen.

6.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist Moonpunks GmbH jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.

6.3 Moonpunks GmbH ist berechtigt, die sofortige Herausgabe aller unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu begehren, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät.

 

 

  1. Haftung

7.1 Jegliche Schadenersatzhaftung von Moonpunks GmbH besteht nur bei grobem Verschulden von Moonpunks GmbH oder seiner Mitarbeiter. In allen Fällen eines vereinbarten Servicevertrages wird in diesem Vertrag ein Haftungshöchstmaß festgelegt bzw. beschränkt. Für betragsmäßig darüber hinaus gehende Schäden, ausgenommen bei Vorsatz und verschuldeten Personenschäden, ist jede Ersatzpflicht von Moonpunks GmbH ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und entgangenem Gewinn des Auftraggebers. Des weiteren wird von Moonpunks GmbH keine Haftung bei Schäden, die durch unzulässige und rechtswidrige System-Zugriffe durch Dritte bzw. durch Maschinenfehler und/oder Störungen verursacht werden, übernommen.

7.2 Ferner übernimmt Moonpunks GmbH keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

7.3 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Moonpunks GmbH ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.4 Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses von Moonpunks GmbH. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7.5 Für die Wiederbeschaffung von vernichteten Daten sowie für die hieraus resultierenden Schäden (insbesondere Vermögensschäden, Urheberrechtsschäden etc.) haftet Moonpunks GmbH nicht. Gegen gesonderten Auftrag kann Moonpunks GmbH dem Auftraggeber bei der Rekonstruktion vernichteter Daten entgeltlich behilflich sein.

7.6 Moonpunks GmbH weist darauf hin, dass bei der Verwendung von Systemkomponenten und Hardwarelösungen durch den Auftraggeber, die von Moonpunks GmbH nur bedingt tauglich hinsichtlich der notwendigen Sicherheits- und Datensicherungsanforderungen eingestuft werden, Sicherheitsmängel und Risiken auftreten können..

 

  1. Datensicherheit

10.1 Zum Schutz aller bei Moonpunks GmbH gespeicherten Daten verwendet Moonpunks GmbH alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, sofern diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Sollte ein unzulässiger und rechtswidriger Zugriff durch Dritte bzw. durch die im Internet befindlichen, systemeinwirkenden und -schädigenden Programme einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Moonpunks GmbH gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet Moonpunks GmbH dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Daten, die Moonpunks GmbH dem Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B. Passwörter, Codes für den Betrieb von Software etc.) geheim zu halten. Besteht der Verdacht einer Kenntnis der Daten durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber die Daten unverzüglich zu ändern oder durch Moonpunks GmbH ändern zu lassen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch ihn oder durch Weitergabe an Dritte entsteht.

 

  1. Urheberrecht und Nutzung

11.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen Moonpunks GmbH bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen / Systemen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

11.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

11.3 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei Moonpunks GmbH zu beauftragen. Kommt Moonpunks GmbH dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

 

  1. Geheimhaltung, Datenschutz, personsbezogene Stammdaten

12.1 Moonpunks GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere Art. 2 § 6 Datenschutzgesetz, zu beachten und ihre Mitarbeiter ebenfalls hierzu zu verpflichten.

12.2 Moonpunks GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Daten. Weiters verpflichtet sich Moonpunks GmbH die Weitergabe an Dritte zu unterlassen bzw. bei Bedarf eine schriftliche Genehmigung beim Auftraggeber einzuholen.

12.3 Moonpunks GmbH ist jedoch berechtigt, aufgrund der Verträge mit Herstellern bzw. Lieferanten von Programmen, Softwareprodukten etc. den daraus obliegenden Verpflichtungen zur Bekanntgabe von Informationen des von Moonpunks GmbH installierten Systems zu entsprechen (z.B. Anzahl und Umfang erteilter Lizenzen). Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.

12.4 Moonpunks GmbH ist berechtigt Log- und Access-Statistken zu führen, insbesondere zum Schutz der eigenen Server bzw. Rechner. Diese Daten dürfen zur Behebung technischer Mängel herangezogen werden.

 

  1. Anzeigepflicht

13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seines Namens, der Bezeichnung bzw. des Firmenwortlautes, der Anschrift und/oder Firmensitz, der Zahlstelle, den Verlust der Geschäftsfähigkeit oder jede andere Änderung (wie Rechtsform, Firmenbuchnummer, Bankverbindung etc.) sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Änderung, Moonpunks GmbH schriftlich bekannt zu geben.

13.2 Unterlässt der Auftraggeber die Bekanntgabe dieser unter Pkt. 13.1 angeführten Änderungen und gehen ihm deshalb an ihn gesandte rechtlich bedeutsame Erklärungen bzw. Dokumente (z.B. Rechnungen, Mahnungen, Kündigungen, Änderungen etc.) nicht zu, so gelten diese Erklärungen trotzdem als zugegangen.

 

  1. Rücktrittsrecht

14.1 Im Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von Moonpunks GmbH ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der in Pkt. 5.1 angegebenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

14.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Moonpunks GmbH liegen, entbinden Moonpunks GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

14.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Moonpunks GmbH möglich. Ist Moonpunks GmbH mit einem Storno einverstanden, so hat Moonpunks GmbH das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

 

  1. Preise

15.1 Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten sowie exklusive Verpackungen. Sie gelten nur für den vereinbarten Auftrag.

15.2 Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabebehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

15.3 Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von Moonpunks GmbH.

15.4 Den Dienstleistungen liegen die von Moonpunks GmbH dem Auftraggeber bekannt gegebenen allgemeinen Preise für Dienstleistungen zugrunde. Moonpunks GmbH ist berechtigt, Preise zu verändern und anzupassen, insbesondere die ausgewiesenen Preisansätze marktkonform anzupassen und dabei insbesondere auf Veränderungen des allgemeinen Lohnniveaus, Indexentwicklung etc. Bedacht zu nehmen. Moonpunks GmbH wird Preisänderungen spätestens 20 Tage im Voraus ankündigen. Den Parteien bleibt es unvernommen im Einzelfall Sondervereinbarungen zu treffen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Bruchteile einer Arbeitstunde werden auf volle Viertelstunden nach oben gerundet.

15.7 Leistungserbringung vor Ort: Falls die Leistungserbringung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges in den Geschäftsräumen des Auftraggebers vor Ort erbracht wird – entweder auf Wunsch des Auftraggebers oder nach Maßgabe der technischer Realisierbarkeit (die Entscheidung liegt hier bei Moonpunks GmbH) – trägt der Auftraggeber die Nebenkosten (wie Fahrt- und Wegkosten, etc.) sowie allfällige Nächtigungskosten für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen von Moonpunks GmbH.

15.8 Alle angegebenen Preise sind bis zur Auftragsannahme unverbindlich.

 

  1. Zahlungsbedingungen

16.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach erbrachter Dienstleistung bzw. Lieferung.

16.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Moonpunks GmbH berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten generell die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

16.3 Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von Moonpunks GmbH prompt ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen des Auftraggebers ist Moonpunks GmbH ermächtigt, eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung von aufgelaufenen Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages heranzuziehen. Werden Schecks angenommen, so geschieht dies ausnahmslos zahlungshalber. Dies gilt auch im Falle von Forderungsabtretungen. Einziehungs-, Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

16.4 Mängelrügen berechtigen den Auftraggeber nicht, allfällige Rechnungen zurückzuhalten oder zu verkürzen.

16.5 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Auftraggeber binnen einem Monat nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Moonpunks GmbH zu erheben, andernfalls gelten die Forderungen als anerkannt. Moonpunks GmbH hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen Entgeltforderung zu Grunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen nach Ablauf der oben genannten Fristen bleiben unberührt. Entgeltforderungen von anderen Lieferanten oder Betreibern, welche aufgrund des Vertrages oder einer Vereinbarung über die zusätzliche Leistung dem Auftraggeber auf Rechnung von Moonpunks GmbH vorgeschrieben werden – z.B. Entgeltforderungen für Domainregistrierung etc. – stehen Entgeltforderungen von Moonpunks GmbH gleich.

16.6 Ergeben sich nach dem Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit oder der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers, kann Moonpunks GmbH vor Lieferung bzw. vor Erbringung der Leistungen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse verlangen. Im Weigerungsfall ist Moonpunks GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies zum Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.

16.7 Das Risiko für die Dauer des Überweisungsweges und den Überweisungsvorgang bis zum Einlangen auf dem Konto von Moonpunks GmbH trägt der Auftraggeber. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Moonpunks GmbH über sie verfügen kann.

16.8 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch Moonpunks GmbH: Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt Moonpunks GmbH, laufende Arbeiten einzustellen und für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist der Auftraggeber mit zumindest einer Zahlung einer bereits fälligen Rechnung trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen in Verzug, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von gewährten Zahlungszielen oder hereinkommenden Schecks. Moonpunks GmbH ist im Verzugsfalle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt insbesondere, soweit nicht für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten geleistet werden. Bei diesem gerechtfertigten Zurücktreten von Moonpunks GmbH vom Vertrag werden die von Moonpunks GmbH zur Verfügung gestellten Dienste eingestellt. Alle aufgrund des Verzuges oder frühzeitigen Rücktritts (ohne Verschulden von Moonpunks GmbH) vom Vertrag entstehenden Kosten sowie für Moonpunks GmbH hierdurch entstandener Schaden, der auch den Gewinnentgang beinhaltet, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

16.9 Moonpunks GmbH ist in jedem Fall, auch bei Zahlungsverzug, berechtigt, Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verrechnen.

16.10 Von Moonpunks GmbH eingeräumte Rabatte oder Boni gelten nur bei termingerechtem Eingang der vollständigen Zahlung.

16.11 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber hat somit jede erbrachte Einzelleistung – unabhängig von der Erbringung weiterer Leistungen – zu vergüten. Demgemäß ist Moonpunks GmbH berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und über diese Teilleistungen Rechnung zu legen.

16.12 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Von diesem Aufrechnungsverbot ausgenommen sind nur solche Ansprüche des Auftraggebers, welche bereits gerichtlich festgestellt oder von Moonpunks GmbH als richtig anerkannt worden sind.

16.13 Im Falle von Klagen bzw. Eintreibungen durch Dritte wegen Zahlunsgverzug, sind alle enstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

16.14 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von Moonpunks GmbH.

 

  1. Schlussbestimmungen

17.1 Soweit nicht anders vereinbart bzw. gesetzlich ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmer nach §§ 1-3 UGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.

17.2 Für den Verkauf bzw. die Erbringung von Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder für im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte) zwischen Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als dass diese Gesetze nicht zwingend andere Bestimmungen vorsehen.

17.3 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, diese Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, welche dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt und rechtswirksam ist.

17.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

17.5 Für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Der Auftraggeber unterwirft sich hinsichtlich sämtlicher Streitigkeiten mit Moonpunks GmbH der ausschließlichen Zuständigkeit des in 4020 Linz jeweils sachlich kompetenten Gerichts. Moonpunks GmbH ist berechtigt den Auftraggeber auch an diesem jeweiligen Sitz zu belangen.

17.6 Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über; die Parteien verpflichten sich zu Überbindung der Vertragswirkungen auf ihre Rechtsnachfolger.

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